Gebiets- und Verwaltungsreform

Etwa um das Jahr 1970 wurden in Niedersachsen Pläne für gebietliche Reformen der Gemeinden und Landkreise publiziert und diskutiert.
Bald wurde es zur Gewissheit, dass sich Planungsstäbe des Landtags mit dem Zusammenschluss der kleinen Ortsgemeinden zu Großgemeinden befassten. Nach der Verabschiedung des „Gesetzes zur Gemeindereform“ im Niedersächsischen Landtag beherrschte der Reformgeist die Verwaltungsszene. Das Gesetz stellte es den neuen Großgemeinden frei, die verwaltungsmäßig Form der Einheits- oder der Samtgemeinde zu wählen.
In unserem Gebiet entschied man sich, da das Gesetz keine andere Wahl zuließ, für die Errichtung einer Samtgemeinde mit Sitz in Rodenberg. Diese Samtgemeinde umfasste 6 Mitgliedsgemeinden aus insgesamt 16 Ortschaften. Jede Mitgliedsgemeinde sollte mindestens 400 Einwohner zu betreuen haben. Die neue Mitgliedsgemeinde Apelern zog einen Kreis um die Dörfer Apelern, Großhegesdorf, Soldorf, Reinsdorf, Lyhren und Kleinhegesdorf.

Die neue Amtsperiode sollte mit den Wahlen zum Gemeinderat im Herbst 1974 beginnen. Bis zu diesem Zeitpunkt vertrat ein Interimsrat die Belange der alten Gemeinde Apelern. Dieser Interimsrat entsandte aus seiner Mitte wiederum seine Vertreter in den Interimsrat der Samtgemeinde Rodenberg.
Von diesem Augenblick an war der Rat der Gemeinde Apelern nicht mehr das oberste Organ der Gemeinde, und der Bürgermeister war auch nicht mehr gleichzeitig Gemeindedirektor. Der Samtgemeindedirektor wurde gleichzeitig auch Gemeindedirektor von Apelern und den fünf anderen Gliedgemeinden.
Nachdem ich für einen Zeitraum von 23 Jahren das Amt des Bürgermeisters und Gemeindedirektors als Mitglied der Wählergemeinschaft ausgeübt hatte und auch wesentlich jüngere Ratsherren vorhanden waren, gab ich im Herbst 1972 dieses Amt ab, indem ich für die zu diesem Zeitpunkt angesetzte Gemeinderatswahl nicht mehr kandidierte. Neuer Kandidat wurde der Bäckermeister Friedrich Helle. Die Auszählung der Wählerstimmen brachte für die CDU 6 und für die SPD 5 Ratssitze. Die Mehrheit der Ratsherren wählte Friedrich Helle zum neuen Bürgermeister und damit zum Interimsbürgermeister bis zur Gemeinderatswahl im Herbst 1974, welche durch die angeordnete Gebietsreform fällig geworden war. Aus dieser Wahl zur Gemeinde-Gebietsreform ging Bäckermeister Helle wiederum eindeutig als Sieger hervor. Er blieb Bürgermeister der neu entstandenen Mitgliedsgemeinde Apelern, ohne aber gleichzeitig Gemeindedirektor zu sein. Dieses Amt übte nach der neuen Geschäftsordnung der Samtgemeindedirektor gleichzeitig aus


Auch der „reformierte“ Gemeinderat unter Führung des Bürgermeisters Friedrich Helle gab sich große Mühe, die Infrastruktur der vergrößerten Gemeinde weiter auszubauen und ihr Aussehen zu verschönern. Aber bald wurde es den sechs Gliedgemeinden bewusst, dass ihnen hinsichtlich der Ausgabenpolitik von der Samtgemeinde Rodenberg ganz gehörig die Flügel beschnitten wurden, aber in puncto Abgaben an die Verwaltung der Samtgemeinde sie ziemlich unsanft zur Kasse gebeten wurden. Plötzlich merkte man, dass die Samtgemeinde auch Aufgaben zu erfüllen hatte und hierfür Verwaltungseinrichtungen und Personal benötigte. Die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) belehrte alle aufgeschreckten und aufgewachten Ratsherren: „Die Samtgemeinde finanziert ihre Aufgaben durch eine Samtgemeindeumlage“. Bald kam die Erkenntnis hinzu, dass fortan auch die wichtigsten Entscheidungen, nämlich diejenigen, bei denen die Bürger zur Kasse gebeten werden, im Rodenberger Samtgemeinderat getroffen wurden.

Nach der vollzogenen Gemeindereform folgte die Kreisreform. Im Jahre 1976 schlossen sich demgemäß unser Landkreis Grafschaft Schaumburg mit Rinteln als Sitz der Kreisverwaltung mit dem Landkreis Schaumburg zusammen. Als Sitz der neuen Kreisbehörde wählte man Stadthagen, das sich optisch fast in der Mitte des Großkreisgebietes befand. Für die Gemeinde Apelern brachte diese Kreisgebietsreform zunächst den Vorteil, dass sich die Entfernung bis zur Kreisstadt um mehr als die Hälfte verkürzte (bis Rinteln 25 km, bis Stadthagen 12 km). Wer als Apelerner aber auf den Bus als Verkehrsmittel angewiesen ist, profitiert durch die geringere Entfernung zu Kreisstadt wenig.

Hat der einzelne Bürger als Steuerzahler und Abgabenentrichter durch die reformbedingte Vergrößerung der Gemeinwesen überhaupt Nutzen davontragen können? An Propaganda für die Gebietsreformen herrschte kein Mangel: dem gewachsenen Freizeitbedürfnis des Bürgers könne man durch Schaffung zentraler Begegnungsund Sportstätten besser gerecht werden; die gewachsenen Bildungsansprüche der Jugend könne man besser und chancengerechter durch mammutartige Schulzentren erfüllen; den gewachsenen Bewahrungsansprüchen berufstätiger Mütter könne man leichter durch Schaffung zentraler Kindergärten begegnen usw..
Also baute man Festhallen, Wellenschwimmbäder, Schwimmbäder, Sporthallen, Mammutschulen und zentrale Kindergärten. Dabei ging es nicht um Zehntausend-Mark-Objekte wie 1952, nicht um Hunderttausend-Mark-Objekte wie 1965, sondern um Millionenobjekte.
An die enormen Nachfolgekosten dieser Millionenobjekte dachte kaum jemand. An der rapiden Verschuldung der Gemeindeund Kreishaushalte, wie sie im Vorstehenden bereits erwähnt wurden, waren also auch die Gebietsreformen maßgeblich beteiligt. Damit ist die Fragen nach dem Nutzen der Gebietsreformen im Wesentlichen. Schließlich kann allgemein gesagt werden, dass sie uns die gepriesene „Bürgernähe“ nicht gebracht hat.

Gebiets- und Verwaltungsreform Haushaltssatzung Apelern-Lyhren 1956
Gebiets- und Verwaltungsreform Haushaltssatzung Apelern-Lyhren 1956
Auszug aus dem Niederschriften- u. Beschlussbuch 1968
Auszug aus dem Niederschriften- u. Beschlussbuch 1968