Gemeindekasse und Kassenverwalter

Unter Ratsherren sind hinsichtlich der Haushaltsführung einer Gemeinde zwei Argumente sehr weit verbreitet:
1. „Die Gebühren sind kostendeckend zu erheben!“
2. „Die Kasse muss stimmen!“
Hieraus lässt sich folgern: Damit die Kasse stimmen kann, der Haushalt für das Rechnungsjahr ausgeglichen ist, müssen auch die Gemeindegebühren kostendeckend erhoben werden. Zweifellos ist der Idealzustand immer dann gegeben, wenn das wirtschaftende Gemeinwesen mit der einen Hand nicht mehr Geld ausgibt als die Menge, die es mit der anderen einnehmen kann. Da sich heute in unserem Staat die gesamte Wirtschaft dem kapitalistischen System verschrieben hat, ist die Gefahr für die Haushaltsführenden groß, über die Verhältnisse zu operieren bzw. Schulden zu machen.
Selbstverständlich gibt es Vorschriften der Aufsichtsinstanz, die Darlehen oder Kassenkredite für Gemeinden nicht ausufern zu lassen. So gab es eine Vorschrift in der Gemeindeordnung aus dem Jahre 1967, wonach der Kassenkredit für Gemeinden zur Deckung des Haushalts eines Rechnungsjahres nicht höher sein darf als ein Sechstel des haushaltsmäßigen, ordentlichen Einnahmesolls. Damit wird deutlich gemacht, dass die Gemeinde mit Tilgungsraten und Schuldzinsen sehr sparsam umgehen soll. Nun lagen die Zinssätze für Kassenkredite im Jahre 1967 etwa bei fünf Prozent, während heutzutage fast das Doppelte zu entrichten wäre. Diese Entwicklung zeigt uns, dass der Verschuldungsriegel von 1967 heute weitgehend als überholt betrachtet werden müsste.
In letzter Zeit sagt der Wirtschaftsjournalismus dunkle Gewitterwolken am Weltwirtschaftshorizont infolge einer hohen Verschuldung der öffentlichen Haushalte einiger mittelund südamerikanischer Staaten. Diese Auguren scheinen sich in der Mehrzahl aber zu weigern, das Bundesbürgertum daran zu erinnern, dass die Gesamtverschuldung der öffentlichen Haushalte der Bundesrepublik (Bund, Länder und Gemeinden) im Jahre 1986 die 800 Milliarden Grenze überschritten hat. Die jährliche Belastung der Haushalte durch Kreditzinsen beträgt bei dieser gewaltigen Summe mehr als 70 Milliarden DM. Da die Verschuldung Jahr für Jahr weiter ansteigt, kann man daraus schließen, dass das Glück und die Zukunft der nachfolgenden Generation erheblich gefährdet ist.
Wenn nämlich die öffentlichen Haushalte bei der sich abzeichnenden wirtschaftlichen Rückwärtsentwicklung und dem damit verbundenen Rückgang der Steuereinnahmen den unaufhaltsamen Anstieg der Tilgungsraten und der Schuldzinsen eines Tages nicht mehr bewältigen können, so bleibt wohl dem Staat nur noch die eine Möglichkeit, den angewachsenen Schuldenberg durch eine Währungsreform nach dem Muster des Jahres 1948 abzutragen. Die Zeche werden dabei alle Bürger der Bundesrepublik zu zahlen haben. Bei dieser trüben Aussicht kommt mir immer wieder ein Zitat Heinrich Heines in den Sinn: „Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht.“ Und wenn im Jahre 1806 nach der Schlacht bei Jena und Auerstädt Napoleons Oberbefehlshaber in Berlin die Bürger belehrte, dass „Ruhe die erste Bürgerpflicht“ sei, so sollte angesichts des immer weiter wachsenden Schuldenbergs „Unruhe die erste Bürgerpflicht“ sein.


Alle zusammenhängenden Betrachtungen habe ich vorausgeschickt, um nachdrücklich hervorzuheben, dass Sparsamkeit die erste Bürgerpflicht des Ratsherrn ist. Heutzutage klagen viele Bürger über zu viele Steuern und Abgaben. Seitdem es aber Gemeinwesen und Staatsregierungen gibt, waren diese stets darauf bedacht, kostendeckende Steuern und Gebühren zu erheben. Nach dem in der Grafschaft Schaumburg aufgestellten Schatzregister vom Jahre 1600, das bis auf den Pfennig den Betrag festlegte, den jeder zum Landschatz zu entrichten hatte, wurde nicht nur Land und Vieh, sondern auch die Hantierung aller Einwohner der einzelnen Ämter besteuert. Es war also eine Besitz- und Gewerbesteuer. Danach hatte das Amt Rodenberg jährlich 1850 Taler aufzubringen und das größere Amt Schaumburg 3750 Taler. Zu der Zeit umfasste das Amt Schaumburg 67 Siedlungen mit 978 Feuerstellen. 645 Feuerstellen waren bäuerlich zu nennen. Die übrigen 333 Feuerstellen gehörten Brinksitzern, Handwerkern und Tagelöhnern. Nur 25 Einwohner des Amtes zahlten als Arme keine Steuern.

Wenn man sagt, dass „die Kasse stimmen muss“, so ist damit auch die unbedingte Ehrlichkeit und die Treue gemeint, die der Ratsvorsitzende bzw. Bürgermeister einer Gemeinde vom Kassenverwalter erwartet. So ist und war das Amt des Kassenverwalters stets und ständig eine Angelegenheit des Vertrauens, insbesondere dann, wenn es infolge sparsamer Haushaltsführung ehrenamtlich geführt werden musste. Daher betrachte ich es als eine dankbare Aufgabe, als ehemaliger Bürgermeister von Apelern die Erinnerung an diese treuen Mitarbeiter wachzurufen. Die vorgefundenen Akten aus dem Jahre 1895 melden uns die Berufung des Postagenten und Schneidermeisters Wilhelm Bruns (Nr.40 1/2) zum Kassenverwalter unseres Gemeinwesens. Damals bezeichnete man sein Ehrenamt als das eines Rechnungsführers. In diesem Amt wurde er zehn Jahre später (1905) von seinem Schwiegersohn, dem Poststellenleiter und Molkeristen Gerhard Scherhorn, einem ruhigen und besinnlichen Mann, abgelöst. Als Kind beobachtete ich, dass Scherhorn seine Unterschriften stets mit einem ganz stumpfen Blei- oder Kopierstift leistete. Scherhorn führte das Amt des Kassenverwalters bis zum Jahre 1935, von welchem er wegen seines hohen Alters zurücktrat. Da die Bürgermeister in den Jahren von 1933 bis 1945 fast alles eigenmächtig durchsetzen konnten, wurde der Wegewärter beim Straßenbauamt, Friedrich Judas, vom damaligen Bürgermeister Grupe als Nachfolger eingesetzt. Judas führte dieses Amt nach einer kleinen Unterbrechung durch Kriegsarbeitsdienstpflicht bis zum Jahre 1963. Er stand mir während meiner Amtszeit als Bürgermeister vierzehn Jahre lang in der größten Notzeit mit den niedrigsten Kassenbeständen zur Seite.

Um die große Wohnungsnot in unserer Gemeinde zu lindern und die Bautätigkeit vorbildlich in Gang zu setzen, planten wir im Jahre 1952, vier Jahre nach der Währungsreform, der Nullzeit für die Erwirtschaftung von Finanzüberschüssen, den Bau eines Gemeindewohnhauses im ausgewiesenen Baugelände „Wiethbreite“. Der als Flüchtling zugezogene Architekt Leitner fertigte die Bauzeichnung an. Hierfür und für die erforderliche Überwachung des Bauvorhabens erhielt er aus unserer Kasse 500 DM. Mit allen erforderlichen Unterlagen, einschliesslich der Finanzierungsplanung, begab ich mich in Begleitung des Kassenverwalters Judas zum Bauaufsichtsamt nach Rinteln in der Hoffnung, grünes Licht von dieser Kreisbehörde für unser Projekt zu erlangen.
Da die Gesamtkosten den Betrag von 27.500 DM ausmachten und unser Anteil an Eigenkapital zu gering war, teilte uns die Kreisbehörde mit, dass sie nicht in der Lage sei, uns einen Baukostenzuschuss zu gewähren. Aus dem gleichen Grunde sähe sie sich außerstande, einen Antrag zur Gewährung einer Landesbeihilfe befürwortend weiterzuleiten. Deprimiert und nicht ohne Schuldgefühl bestiegen wir den Bus nach Pohle und gingen zu Fuß in Richtung Apelern weiter. Auf dem höchsten Punkt an der Straße von Pohle nach Apelern ließen wir uns nieder und blickten betrübt auf unser Heimatdorf. Hatten wir die 500 DM für die Bauzeichnung und Bauaufsicht ohne Nutzen verausgabt? In diesem Augenblick reifte in uns der Entschluss, die vorhandene Finanzierungslücke durch äußerste Sparsamkeit auf allen Ausgabegebieten zu schließen. Wir hatten Glück, denn der Gemeinderat akzeptierte unser Kostensparprojekt, welches sich in einzelnen Bereichen folgendermaßen auswirkte:
1. Die Ratsmitglieder verzichteten auf Sitzungsgelder und sonstige Auslagen.
2. Die Kosten für Fahrten zur Kreisverwaltung und Landesregierung wurden aus eigener Tasche bezahlt.
3. Die Dienstpost für die Kreisverwaltung brachte ich jeden Morgen um 7 Uhr, ob Sommer oder Winter, zum Bus der Verkehrsbetriebe und übergab sie dort zuverlässigen Fahrgästen.

Durch diese und ähnliche einschneidende Maßnahmen schafften wir es schließlich, den geplanten ersten Wohnungsbau in die Tat umzusetzen. Es ist hier anzufügen, dass dieses Wohngrundstück und das alte Gemeindehaus an der Pohler Straße verkauft wurden. Der Verkaufserlös wurde zur Finanzierung der Sport-und Mehrzweckhalle an der Lyhrener Straße verwendet. Da es am gemeinsamen Willen nicht mangelte, so wurde auch der Weg zum Ziel geebnet.
Hierbei zeichnete sich unser Kassenverwalter Friedrich Judas besonders durch seine Tüchtigkeit und Erfindungsgabe aus. Eine Krankheit zwang ihn dazu, sein Amt im Jahre 1963 aufzugeben. Wenn er heute auch nicht mehr unter uns Lebenden weilt, so soll es aber an dieser Stelle noch einmal zum Ausdruck gebracht werden, dass die Gemeinde ihm viel Dank schuldet. Danach war es wiederum ein Glück für die Gemeinde, dass sie in der Person des Landwirts Wilhelm Katz einen zuverlässigen und tüchtigen Nachfolger im Amt des Kassenverwalters erhielt.
Als dieser im Zuge der Gemeindereform nach neunjähriger Amtszeit seinen Posten verlor, gelangte er nach kurzer Zeit bei der Barsinghausener Firma Teves wieder in eine verantwortungsvolle Position. Hier ist schließlich noch die Tatsache hinzuzufügen, dass die gesamte Gemeindeverwaltung vor der Gemeindereform im Jahre 1974 nur ehrenamtliche Mitarbeiter beschäftigte, was ohne Zweifel geringere Personalkosten zur Folge hatte. Die angedeutete sparsame Haushaltsführung vor der Gemeindereform lässt sich übersichtlich auch durch das noch vorhandene Zahlenmaterial für die Aufwandsentschädigungen der Jahre 1952, 1957 und 1963 belegen. Danach betrug der jährliche Aufwand an Personalkosten:

In den Steuerakten fanden wir zu unserem Erstaunen einen Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 1895, aus welchem hervorging, dass für einen Hund im Dorfe jährlich drei Mark und für einen Wachhund außerhalb des Dorfes nur eine Mark zu entrichten war. Ab 1955 hatten wir 10 Jahre lang einen Gemeindediener, der den Spürsinn zur Aufstöberung von so genannten „blinden“ Hunden hatte, und wir somit alle diese Vierbeiner steuerlich erfassen konnten. Seit dem Jahre 1950 versuchten wir auch, Kosten durch Wiederbelebung der alten GemeindeArbeitsdienstverpflichtung (Bürgerpflicht zur Ableistung von Handund Spanndiensten im Interesse der Dorfgemeinschaft) einzusparen.
Dabei gingen wir zunächst vorsichtig daran, die noch bestehende Dienstleistungspflicht für winterliche Notstände zu erweitern. Um z.B. Schneeverwehungen als Hindernisse für Versorgungsfahrzeuge (Post, Milchwagen, Lebensmittelund Energietransporter) zu beseitigen, wurden die arbeitsfähigen Hausbewohner durch Ausklingeln zur Arbeitsdienstleistung an die betreffenden Stellen befohlen. Bei grimmiger Kälte „entschädigte“ die Gemeindeverwaltung die Notdienstleistenden mit heißen Getränken und alkoholischen Blutwärmern, so dass das Aufkommen feucht-fröhlicher Stimmungslagen keine Seltenheit blieb.
Trotz des Fehlens gesetzlicher Vorschriften bzw. rechtlicher Handhaben gelang es uns mehrere Jahre lang, bereitwillige und mit Gemeinschaftssinn ausgestattete Bürger auch zu anderen Jahreszeiten für unentgeltliche Instandsetzungsarbeiten an Feldwegen und Entwässerungskanälen zu mobilisieren. Die fortdauernde Veränderung der Lebens- und Arbeitsbedingungen unserer Dorfbewohner und andere Einflüsse trugen im Laufe der Zeit dazu bei, auf die freiwilligen „Handund Spanndienste“ ganz zu verzichten. Hätte es der damalige Gemeinderat jemals beschlossen, für besondere Verdienste Ehrenketten zu stiften, so hätten sie allen Freiwilligen des Hand- und Spanndienstes verliehen werden müssen.