Unterhaltung der Gewässer

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Um die Kosten zur Unterhaltung der Flussoder Bachläufe zweiter und dritter Ordnung gerechter zu verteilen, mussten laut Anordnung Unterhaltungsverbände gebildet werden, die verpflichtet sind, diese Gewässer in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und zu pflegen. Während bisher die Kosten der Unterhaltung von den direkt anliegenden Gemeinden zu tragen waren, müssen nunmehr alle Orte, die im Einzugsgebiet der Wasserläufe zweiter Ordnung liegen, zu den Unterhaltungskosten beitragen. Nicht unter dieses Gesetz fallen die Wasserläufe dritter Ordnung (Gräben usw.), die auch weiterhin von den einzelnen Gemeinden unterhalten werden müssen. Im Zuge dieser Anordnung wurde im Jahre 1966 der „Unterhaltungsverband 53, Westund Süd-Aue“, mit Sitz in Wunstorf gegründet. Im Jahr 1967 wurden die entsprechenden Satzungen genehmigt, und die Arbeiten konnten beginnen. Dem Vorstand des Unterhaltungsverbandes gehört bis zum heutigen Tage Freiherr v. Hammerstein aus Apelern an. Dieser Unterhaltungsverband betreut den Riesbach von der Wasserscheide bei Escher bis zur Einmündung in die Rodenberger Aue unterhalb Apelerns. Diese Aue verbindet sich weiter mit der Sachsenhäger Aue und mündet dann zusammen mit der Süd-Aue an der Verbandsgrenze bei Luthe in die Leine.
Im Jahre 1971 wurde der Riesbach unterhalb des Dorfes vom Friedhof bis zur Mündung in die Aue gut ausgebaut, und seit dieser Zeit sind die immer wiederkehrenden Überschwemmungen ausgeblieben. Die Fischereirechte sind durch die Verbandsbildung nicht angetastet worden. In der Gemarkung Apelern gelten deshalb weiterhin die folgenden Gerechtsamen (Fischereiprivilegien):

Oberlauf des Riesbaches Freiherrn v. Münchhausen

Mittellauf des Riesbaches für die Pfarrei

Unterlauf des Riesbaches für den Freiherrn v. Hammerstein

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